Ein Standpunkt von Michael Hollister.
Während Millionen Autofahrer den Preis an der Zapfsäule für eine Art Naturgewalt halten - mal teurer, mal billiger, scheinbar dem Weltmarkt ausgeliefert -, hat sich in Düsseldorf ein Vorgang abgespielt, der die eigentliche Frage freilegt: Wer setzt diesen Preis, und warum darf ausgerechnet die Behörde, die ihn prüfen soll, nicht hinsehen? Am 30. April 2026 teilte das Bundeskartellamt mit, dass ein Gericht seine bislang ehrgeizigste Untersuchung des Kraftstoffgroßhandels vorläufig gestoppt hat. Ausgebremst wurde das Amt nicht von einem Ölkonzern, sondern von zwei Unternehmen, die mit Kraftstoff nicht einmal handeln: den Preisinformationsdiensten Argus Media und S&P Global. Sie melden, bewerten und veröffentlichen die Notierungen, an denen sich der gesamte Markt orientiert. Und sie haben vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf durchgesetzt, dass sie dem Kartellamt nicht offenlegen müssen, wer ihnen diese Preise zuspielt.
Damit steht eine Frage im Raum, die weit über Deutschland hinausreicht: Wer kontrolliert die privaten Institutionen, die den Ölpreis faktisch herstellen - und was geschieht, wenn der Staat versucht, ihnen auf die Finger zu schauen? Die Antwort, die Düsseldorf zumindest vorläufig gibt, ist ernüchternd. Die entscheidende Stufe der Preisbildung liegt im Halbschatten zwischen privatem Geschäft und öffentlicher Funktion - und sie verteidigt diesen Halbschatten mit einem Argument, das man dort am wenigsten erwartet hätte: der Pressefreiheit. Es ist die stille Macht hinter der Zapfsäule, und sie hat in der ersten Runde gewonnen.
Es lohnt sich, diesen Fall ernst zu nehmen, gerade weil er auf den ersten Blick technisch wirkt. Hinter den Paragrafen verbirgt sich eine Machtfrage, die jeden betrifft, der tankt, heizt oder Waren kauft, deren Transport am Dieselpreis hängt. Und sie verbirgt sich gut: kein spektakulärer Skandal, keine geständigen Konzernchefs, sondern ein Eilbeschluss, eine Handvoll Aktenzeichen und ein Begriff - Quellenschutz -, der hier eine Bedeutung annimmt, die seine Erfinder kaum vorgesehen haben.
Vom Bohrloch zum Gerichtsbeschluss
Der Vorgang beginnt nicht mit dem Gericht, sondern mit einer Bestandsaufnahme. Am 19. Februar 2025 schloss das Bundeskartellamt seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel ab. Das Ergebnis lieferte erste Anhaltspunkte dafür, dass die im Großhandel genutzten Preisinformationsdienste ein wettbewerbliches Risiko bergen: Sie versorgen die Marktteilnehmer mit sehr detaillierten und tagesaktuellen Informationen über das Verhalten der jeweils anderen. Wo alle in nahezu Echtzeit wissen, zu welchen Konditionen die Konkurrenz abschließt, kann der Wettbewerb erlahmen - und die Gefahr wächst, dass einzelne Akteure die Notierungen gezielt in ihre Richtung schieben.
Die Logik dahinter ist subtiler als ein klassisches Kartell. Es braucht keine Absprache am Telefon, keine geheime Vereinbarung. Es genügt, dass alle Beteiligten dieselben, sehr genauen Informationen über die Abschlüsse der anderen besitzen. In einem solchen Umfeld richtet sich jeder am beobachtbaren Verhalten der Konkurrenz aus, ohne den Preiskampf zu suchen, der einen funktionierenden Wettbewerb auszeichnet. Genau diese stillschweigende Parallelität - Ökonomen sprechen von kollusivem Gleichlauf - ist mit den Mitteln des klassischen Kartellrechts kaum zu fassen. Sie war der Grund, warum der Gesetzgeber überhaupt ein strukturelles Instrument schuf.
Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.